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Wissenwertes rund um Lüftung und Klimatechnik
Gesetze & Richtlinien
Die Arbeitsinspektion hat als Organ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft in seiner Verordnung Raumklima und Lüftung in Arbeitsräumen festgestellt:
Das Raumklima ist ein wesentlicher Umgebungsfaktor bei der Gestaltung von Arbeitssystemen. Ein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als behaglich empfundenes Raumklima wirkt positiv auf Wohlbefinden, Gesundheit und Produktivität.
Zur Sicherstellung eines gesunden Raumklimas wurden mehrere Verordnungen erlassen, deren Nichtbeachtung Arbeitgeber teuer zu stehen kommen kann.
Wir führen die Funktionskontrolle Ihrer Anlage durch, reinigen & prüfen diese, unterziehen sie einer fachgerechten Wartung und erstellen den für den Nachweis gegenüber der Behörde erforderlichen Befund. Für Lüftungsanlagen gemäß VDI 6021 / VDI 6022, für Klimaanlagen gemäß Kälteanlagenverordnung §22(1).
Mit unserer Unterstützung können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn wir kümmern uns um alle Vorschriften und bürokratischen Anforderungen – so bleiben Sie von unnötigem Aufwand und möglichen Strafen verschont.
Weiterführende Links:
Seit 13.06.2024 ist die neue Ökodesign Richtlinie (EU) 2024/1781 in Kraft.
Sie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Ihr Hauptziel ist es, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt zu machen, indem sie langlebiger, reparierbarer, wiederverwendbarer und recycelbarer gestaltet werden. Dazu gehören Aspekte wie Energieverbrauch, Materialverbrauch, Wasserverbrauch, Schadstoffemissionen und Abfallentstehung.
Diese Richtlinie gibt Hinweise auf die energieeffiziente Auslegung und Ausführung von Lüftungen und Klimaanlagen.
In diesem Zusammenhang steht auch die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Selbstverständlich setzen wir auf Geräte, die diese Standards erfüllen, um Ihre laufenden Kosten während des Betriebes so gering wie möglich zu halten.
Oftmals ist die Fortluft, welche ins Freie abgeleitet wird, mit Gerüchen belastet. Ein Beispiel hierfür sind Hotel- und Gastronomiebetriebe oder Textilreinigungen.
Die Behörde schreibt hier oftmals eine Überdachführung der Fortluft vor, was zu erheblichen (Mehr-)Kosten für Sie führen kann.
Wir helfen Ihnen bei der Kostenredukion im Zuge der Geruchsbeseitigung bei der Fortluft durch den Einsatz von UV-Licht. Mit einem technisch ausgereiften und sehr wirkungsvollen System können Sie die Fortluft damit direkt ins Freie ableiten – mit Genehmigung der Behörde. Siehe mehr dazu im Abschnitt Filtertechnik (Abluftreinigung mit UV-Licht).
